Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns Schmuckgefährten, Elisabeth Baumgart, Wattstrasse 6, 14482 Potsdam und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch.
1.3 Individueller Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Allgemein
Wir bieten Ihnen in unserem Geschäft und in unserem Onlineshop den Kauf von handgefertigtem Schmuck an. Zudem haben Sie die Möglichkeit Schmuck nach Ihren individuellen Vorstellungen bei uns anfertigen zu lassen. Des Weiteren bieten wir die Umarbeitung und Reparatur Ihres Schmuckes an. Weitere Informationen zu unserem Angebot können Sie auf unserer Webseite entnehmen.
2.2 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
2.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
2.4 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert sowie das EU Ausland.
2.5 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware/Werke in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
2.6 Leistungszeit
2.6.1 Beim Kaufvertrag
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (Beachten Sie bitte die individuelle Lieferzeitangabe im Artikel), erfolgt die Lieferung durch uns innerhalb von 5 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut. Die Frist endet am darauffolgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
2.6.2 Beim Werkvertrag
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erbringen wir die Leistung zu dem vereinbarten Termin. Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine ggf. nicht mehr eingehalten werden.
2.7 Zwischenabnahmen bei Werkverträgen
Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Entwürfen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Soweit wir Ihnen Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten. Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Bei Verzögerungen von Zwischenabnahmen, die wir nicht zu vertreten haben und die auf Ihr Verschulden zurückzuführen sind, können ggf. zusätzliche Kosten entstehen.
2.8 Änderungs- und Erweiterungswünsche bei Werkverträgen
Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.
2.9 Daten-Lieferung,-Übergabe und-Archivierung bei Werkverträgen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es denn dies wurde separat mit uns vereinbart. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.
3. Zahlung
3.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
3.2 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.3 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.
3.4 Vorzeitiger Abbruch
Sollten Sie Ihren Auftrag vorzeitig beenden wollen, behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 15% des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren/Werke, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Preises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware/Werke jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren/Werke erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.
6. Gewährleistung
6.1 Bei Kaufverträgen/Werklieferungsverträge
6.1.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Sie sind dazu verpflichtet, uns die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu
6.1.2 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf Sie über. Sollten Sie erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei Ihnen ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte berührt. Ist die Ware mangelhaft, können Sie wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wir tragen die Kosten für die Rücknahme der zu ersetzenden Ware.
6.1.3 Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gilt, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, dass im Falle eines Mangels wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung leisten. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.1.4 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
6.1.5 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
6.1.6 Verjährung
Für Verbraucher geltend die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit nicht für gebrauchte Waren ausdrücklich eine abweichende Verjährungsfrist vereinbart wurde. Soweit Sie Unternehmer sind, ist die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
6.2 Bei Werkverträgen
6.2.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
6.2.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.
6.2.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
6.2.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.
6.2.5 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
7. Ihre Verantwortlichkeit bei Werkverträgen
7.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich.
7.2 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Sie bekennen sich zur Notwendigkeit, an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass Sie die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Materialien wie Bilder sonstige Medien uns möglichst zeitnah und unentgeltlich zur Verfügung stellen. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig nach, wird der verursachte Mehraufwand Ihnen zu Lasten gelegt.
8. Referenzrecht
Wir behalten uns das Recht vor, von den von uns angefertigten Werken Bilder/Videos anzufertigen, um diese als Referenz zu nutzen. Wir behalten uns zudem vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe, auch wenn sie auf Ihren Vorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.
9. Haftung
9.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmer haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
9.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
9.3 Risikohinweis
Sofern Sie uns für Ihren Auftrag Materialien (z.B. Steine) überlassen, werden wir diese Ihrem Auftrag entsprechend bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass wir die Materialien ggf. chemisch sowie physisch bearbeiten müssen und der Originalzustand ggf. nicht wieder hergestellt werden kann. Die übrigen Haftungsregeln werden hierdurch nicht berührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
10.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
10.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.